Abgabebedingungen:
. Ganz wichtig: Besteht kein Rudel gebe ich die Tiere nur mindestens zu
dritt raus. Dies hat mehrere Gründe zum einen fühlen sich
Ratten in größeren Rudeln wohler. Zum anderen bleibt
später wenn ein Tier versterben sollte nicht ein Tier alleine
übrig.
- Ratten sind Rudeltiere und sollten mindestens zu dritt
gehalten werden. Ich gebe Welpen nur mindestens zu zweit ab auch wenn
gleichaltrige Tiere vorhanden sind. Ein Umzug alleine ist einfach zu
viel Stress für das Tier. Es lernt andere Menschen kennen, andere
Gerüche und sollte wenigstens etwas vertrautes um sich haben. Wem
es nicht möglich ist 2 Tiere aus meiner Zucht aufzunehmen kann
leider keine Tiere bei mir erwerben. Diese Regelung gilt ausnahmslos
für alle Interessenten
- Der Käfig für 3 Tiere muss ein Mindestmaß
von ca. H100*B50*L100 aufweisen. Bei einer Haltung von mehr als 3
Tieren sollte er natürlich entsprechend Größer sein.
Des weitern sollte eine rattengerechte Käfigeinrichtung vorhanden
sein.
- Die Tiere werden im Krankheitsfall tierärztlich behandelt und ich bin von Vorkommnissen zu unterrichten.
- Kinder und Jungendliche unter 18 Jahren haben bei der
Anschauung und Abholung ihre Eltern mit zu bringen. Diese müssen
der Haltung zustimmen und gegebenenfalls auch eingreifen.
- Des weitern muss ein Schutzvertrag unterschrieben
werden von allen Besitzern über 18 Jahren, ansonsten von den
Eltern.
- Da viele Interessenten, Ratten wochenlang reservieren und
sie dann nicht abholen, reserviere ich die Tiere nur noch mit
Anzahlung. Da es sich hier um Tiere handelt ist es mehr als unfair
Tiere zu reservieren und sich kurz vorher um zu entscheiden sowohl den
Tieren gegenüber aber auch Interessenten die es ernst meinen mit
den Tieren und denen ich deswegen schon abgesagt habe.

Transport und Abholung:
Abholung:
- Je nach Entwicklung der Welpen ist eine Abholung ab der
5ten Woche möglich. Sollte es aber ein großer Wurf sein,
oder unvorhergesehenes passieren was die Entwicklung verlangsamt werde
ich zum Wohle der Tiere entscheiden und das Abholdatum nach hinten
verlegen.
- Die Tiere sind bei der Abholung gesund, sollte es vorher
zu einer Erkrankung kommen werde ich die Interessenten informieren und
auch hier die Abholung nach hinten verschoben.
- Es ist zwingen Notwendig eine geeignete Transportbox bei
der Abholung mitzubringen um die Tiere vor Wind und Wetter zu
schützen. Ein Handtuch oder eine Tasche ist von Vorteil um den
Tieren möglichst viel Stress zu ersparen.
- Meine Tiere bekommen alle Rattinma Rattenfutter. Die
Tiere sind an diese Futter gewöhnt sowie an Frischfutter. Dies
sollte natürlich nur in kleinen Mengen gefüttert werden, da
es sonst zu Durchfall kommen kann.
- Auch Zusatzfutter wie Babybrei oder Magerquark
dürfen gefüttert werden aber auch hier sollte auf die Menge
geachtet werden.
- Der Leihvertrag muss unterschrieben werden und die
Schutzgebühr muss entrichtet werden. Da können die Welpen in
ihr neues Heim ziehen.
Versand der Tiere:
- Der Versand der Tiere ist durchaus möglich, hier gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Mit dem Versand der Tiere kann bei einem Tierversand in
Auftrag gegeben werden. Hier liegen die Kosten bei ca. 40 Euro dies
kommt immer auf den Anbieter an. Ich stehe bei der Auswahl gerne mit
Rat und Tat zu Seite.
- Vor dem Versand müssen die Tiere komplett bezahl
sein und eine geeignete Transportbox geschickt werden. Ich biete aber
auch gerne an eine geeignete Box für 10 Euro zu besorgen.
- Versand per Mitfahrgelegenheit (www.mitfahrgelegenheiten.de)
ist auch möglich. Auch hier wird eine Box benötigt die mit
zugeschickt werden muss oder die ich besorge. Hier liegen die Kosten
bei 10- 20 Euro. Ich bringe die Tiere gerne zum Sterkrade Bahnhof oder
bis zu 5 km im Umkreis von uns.
In seltenen Fällen und wenn es meine Zeit zulässt
bringe ich die Tiere auch gegen Fahrtkostenerstattung in ihr neues
Zuhause. Dies ist in einem Umkreis von maximal 70 km möglich.
Allerdings ist dies zeitlich nicht immer möglich.

Schutzgebühr und Vertrag:
Die Schutzgebühr beträgt pro Tier 15 Euro. Hierbei
spielen Farben oder ähnliches keine Rolle. Bei einer Mehrabnahme
(ab 3 Tiere) ist ein Preisnachlass möglich, dies entscheide ich
Individuell.
Der Leihvertrag, ja er heisst Leihvertrag weil man genau
genommen die Tiere nur bei mir leiht. Ich musste diese Maßnahmen
ergreifen da ich immer wieder hintergangen wurde. Es wurden sich Tiere
von mir geholt und die grosse Tierliebe geheuchelt, die ich auch keinem
absprechen möchte aber in nachhinein, musste ich rausfinden das
man mit meinen Tieren vermehrt hat oder im Begriff ist es zu tun.
Ich habe nichts dagegen wenn jemand züchten möchte,
auch mit meinen Tieren, aber bitte nur mit umfassenden Gentikkentnissen
und allem was dazu gehört. Wer diese Grundlagen nicht lernen kann
oder möchte der sollte auch nicht züchten. Also wenn ihr
Interesse an Tieren von mir habt müsst ihr den Vertrag
unterschreiben. Ich zwinge natürlich keinen dazu aber ohne diesen
Vertrag keine Tiere. Ich tue es nicht weil ich es so toll finde aber
Tiere sind vor dem Gesetz eine Sache. Ich sehe dies zwar anders da wir
über Lebewesen reden aber ein Schutzvertrag ist nicht umbedingt
rechtskräftig und durchsetzbar.
Wer seine Tiere gut halten möchte und nicht hinter meinem
Rücken züchten möchte, sollte keinerleih Probleme haben
diesen Vertag zu unterschreiben. Es ist nur zum Schutz der Tiere denn
ich habe kein Interesse daran das weitere Tiere bei vermehrern landen
und ich keine Handhabe gegen diese Leute habe. Jeder der seine Tiere
gut hält braucht keine Angst zu haben das ich irgendwann vor der
Tür stehe um meine Tiere zurück zu holen.
Es gilt nur den Leuten die denken sie müssen meine Tiere
zu ihren Zwecken missbrauchen ohne das nötige Wissen. Wenn man
ernsthaftes Interesse an der Zucht hat, kann man dies gerne mit mir
besprechen und dann gibt es eine Zuchterlaubniss die auch im Vertrag
festgehalten wird genau wie die Bedingungen die daran gebunden sind
Ich hoffe ihr könnt nachvollziehen warum ich diese
Maßnahmen ergreifen muss. Ich mchte nur ganz klar sagen das es
nötig ist und es meinen Tieren zu liebe tue.
Hier seht ihr den Vertrag den ihr unterschreiben müsst wenn ihr Fragen habt könnt ihr mich jederzeit ansprechen
Vertrag bis zum Tode des Tieres oder Kündigung bei Verstoß gegen die Vertragsbedingungen
Angaben des Züchters:
Name: Sarah Plage
Adresse: Reeserstrasse 21
Ort: 47574 Goch
Telefonnummer: 015777915306
E-Mail: sarahplage@tweb.de
Zucht: Ratten Cheekyrats
Homepage: www.cheeky-rats.de
Angaben des Halters:
Name:_________________________________
Adresse:_________________________________
Ort:___________________________________
Telefonnummer:____________________________
E-Mail:_______________________________
Homepage:______________________________
Personalausweis Nummer:_____________________
(S.1 von 3)
Verleihgegenstand und dessen genaue Beschreibung zur späteren Identifizierung
Angaben zu der Ratte(n)
Anzahl:_____________________________________
Geburtsdatum, Aus dem Wurf:______________________
Farbe:______________________________________
Zeichnung:___________________________________
Geschlecht:___________________________________
Dumbo:_____________________________________
Rex:_______________________________________
Velveteen:___________________________________
Besonderheiten:_______________________________
Herkunft:__________________________________
Dieser Leihvertrag ist angelehnt an das BGB, dass folgendes besagt:
1.- §598 BGB: Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache
verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu
gestatten.
Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden die Kosten dem
Verleiher zu entrichten, die aufgebracht wurden um die Sache
überhaupt in einen verleihbaren Zustand zu bringen.
( Deckakt, Anschaffungskosten des Muttertieres, Futter der Welpen,
tieräztliche Verpflegung, Zeitaufwand für die Zähmung
des Tieres etc.).
Diese Instandsetzung beläuft sich auf __________ €
2.-§599 BGB: Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu Vertreten
3.-§600 BGB: Verschweigt der Verleiher arglistig einen Mangel im
Recht oder einen Fehler der verliehenen Sache, so ist er verpflichtet,
dem Entleiher den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.-
Der Verleiher hat auf Folgende offensichtliche oder eventuelle
Mängel der Sache hingewiesen und der Enleiher ist mit folgenden
Mängeln einverstanden.
( wenn keine Mänge vorhanden bitte freie Linie streichen)
____________________________________________________________
4.-§601 I BGB: Der Entleiher hat die gewöhnlichen Kosten der
Erhaltung der geliehenen Sache, bei der Leihe eines Tieres insbesondere
die Fütterungskosten zu tragen.
5.-§602 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen der
geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch
herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.
Der Entleiher wurde vom Verleiher auf die artgerechte Haltung des
Tieres sowohl im Sinne des Tierschutzgesetzes, als auch im Sinne des
Verleihers hin gewiesen.
Er verpflichtet sich, dass Krankheiten, ( hierzu zählen auch
Verhaltensauffälligkeiten) durch sowohl Fehlverhalten in der
Haltung als auch durch altersbedingte Krankheitserscheinungen in der
Verantwortung des Entleihers liegen und nicht im Sinne eines
vertragsmäßigen Gebrauches sind, weshalb der Entleiher zu
einer Verbesserung des Zustandes ( z.B. tierärztliche Versorgung)
auf eigene Kosten verpflichtet ist.
6.-§603 BGB: Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen
anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne
die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den
Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.-
Unter einem vertragsmäßigen Gebrauch ist folgendes zu verstehen:
a. Die Ratte ist nicht zur Zucht zugelassen.
b. Der Entleiher ist damit einverstanden, dass sich der Verleiher von
der Einhaltung dieses Leihvertrages persönlich überzeugen
kann und führt ihr dazu die Haltungsbedingungen und die Sache vor.
c. Der Entleiher verpflichtet sich den Verleiher von der Entwicklung,
Krankheiten, deren Verläufe und dem Tod und Grund des Todes der
Ratte(n) zu unterrichten (per E-Mail/ Post Kontakt oder telefonisch).
d. Bei einem Wohnungswechsel des Entleihers ist die neue Anschrift dem Verleihers unaufgefordert und umgehend mitzuteilen.
Sonderregelungen für den Gebrauch der Ratte zur Zucht:
( wenn keine Zuchterlaubnis, die Sonderregelungspunkte bitte streichen)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
7.-§604 Abs. 4 BGB: Überlässt der Entleiher den Gebrauch
der Sache einem Dritten, so kann der Verleiher sie nach Beendigung
(oder Kündigung) der Leihe auch von dem Dritten
zurückfordern.
8.-§605 Nr. 2 BGB: Der Verleiher kann die Leihe kündigen,
wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht,
insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt
oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obligenden Sorgfalt
erheblich gefährdet
Der Entleiher erklärt sich ausdrücklich mit den
Vertragsbedingungen einverstanden und ist sich im Klaren, dass der
Verleiher rechtliche Schritte gegen den Entleiher einleiten wird,
sollte sich der Entleiher an die oben genannten Bestimmungen nicht
halten
Ort, Datum
_______________________
Unterschrift des Verleihers Unterschrift des Entleihers
________________________ ______________________________
